Die Linke im Abgeordnetenhaus fordert Modernisierung des Berliner Petitionsgesetzes
Notiert von jor ~ 5. September 2014 ~
“Das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz) vom 25. November 1969, zuletzt geändert am 6. Juli 2006, folgt bisher nur unzureichend der technischen, formalen sowie inhaltlichen Weiterentwicklung des demokratischen Gesamtprozesses der vergangenen Jahre.”
… schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Antrags: “Der Wunsch nach partizipativer Entscheidungsfindung seitens der Berliner Bürgerinnen und Bürger” rücke den Fokus “zunehmend stärker auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen institutionellen und gesellschaftlichen Akteuren.”
Antrag & Begründung: Drucksache 17/1800↵ | Dazu weiter: Modernes Petitionsrecht auch für Berlin.↵ 03.09.2016