Es scheint, als müßten sich Behörden und Einrichtungen der Wohlfahrt auch zukünftig
Notiert von jor ~ 1. September 2015 ~
… auf die Unberechenbarkeit in der Asylfrage und in angrenzenden Problembereichen einstellen.” (1987)
“Bleiben wird die Ungewißheit in der Weltflüchtlingsfrage. Sie schafft vor allem für die bundesdeutschen Gemeinden, besonders für Berlin, Unsicherheiten und Unberechenbarkeiten auch für die Zukunft. Unberechenbarkeit aber ist ein Prinzip, das ganz und gar nicht zur bürokratischen Verwaltung paßt.
Doch wer mag zu garantieren, daß morgen nicht eine neue ‘Welle’ von Flüchtlingen aus irgendeiner Gegend der Welt die Bundesrepublik erreicht? Vielleicht stellen die Menschen dann Asylanträge, vielleicht kommen sie als Touristen, vielleicht als Illegale, vielleicht … Nicht in jedem Sprichwort steckt Wahrheit, aber eines paßt zur derzeitigen Flüchtlingssituation in der Welt: “Not macht erfinderisch”.
Es scheint, als müßten sich Behörden und Einrichtungen der Wohlfahrt auch zukünftig auf die Unberechenbarkeit in der Asylfrage und in angrenzenden Problembereichen einstellen. Mit Stichworten, wie “Kapazitätsvorhaltung” oder “Flexibilität” wird da wenig zu machen sein, zumal in der Wirklichkeit dafür kaum Ressourcen zu erkennen sind. Viel wichtiger wird sein, ob die Bevölkerung, die Bürokratie und die Politik in der Lage sein werden, alle schwierigen Einzelfragen mit einer Haltung anzugehen, die auch dem Fremden in jeder Lage die Menschenwürde läßt. Das hat das Grundgesetz bestimmt gewollt, ob es nun um staatlich politisch Verfolgte geht oder um “Wirtschaftsflüchtlinge”.
Das Projekt: “Die Situation der Asylbewerber” der FHSVR wollte Berliner Einzelaspekte der Asylfrage herausarbeiten und beschreiben. Die Mitglieder des Projektes würden es begrüßen, wenn ihre Arbeit unter dem Gesichtspunkt ‘Menschenwürde’ gesehen würde.”
Quelle: Allert, Frans; Dittberner, Jürgen, 1987: Die Situation der Asylbewerber und ihre Unterbringung in Berlin (West).↵ Berlin, 34f. (= Publikationen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege; 59)