Lesefund: Allgemeingültige Regelungen für nachhaltig veränderte Verwaltungspraxis
Notiert von jor ~ 10. Dezember 2014 ~
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Bürgerschaftlichen Engagement hat in ihrem Schlussbericht↵ festgestellt, dass bereits eine vernünftige Anwendung bestehender Vorschriften im Interesse der Zuwendungsnehmer wesentliche Verbesserungen für freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten bringen würde.
Die bedeutet aber nicht, dass das Problem durch Verweis auf die Einzelfall-Entscheidung der einzelnen Verwaltungsmitarbeiterin oder des einzelnen Verwaltungsmitarbeiters erledigt werden kann. Die nachhaltige Veränderung der Verwaltungspraxis bedarf vielmehr dementsprechender allgemeingültiger Regelungen.
Quelle: Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz NRW). Gesetzentwurf der Landesregierung.↵ Düsseldorf, Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 16/6637, 27.08.2014, 59
Foto: Frans de Lippe